,,Urlaubspflege"

für Sie, den pflegenden Angehörigen

Sommerurlaub! Wenn Sie dieses Wort  hören,  bekommen Sie bestimmt auch Lust, einige Tage oder Wochen Urlaub zu machen und sich in Ruhe von Ihrer anstrengenden Arbeit zu erholen. Denn auch Sie, die pfle­genden Angehörigen haben sich Urlaub verdient.


Sie pflegen und versorgen Ihre(n) pflegebedürftige(n) Mutter/Vater seit über einem Jahren?


Niemand kann diese anstrengende Aufgabe ohne ein paar freie Tage im Jahr erfüllen. Denn auch pflegende Angehörige müssen sich entspannen, ausruhen, neue Kraft auftanken und sich von der schweren Pflegearbeit erholen. So können Sie Ihre eigene Lebensqualität und Gesundheit erhalten und Ihr(e) Vater/Mutter weiterhin gut pflegen und betreuen.

Die Verantwortung für Ihre(n) Mutter/Vater können Sie gerne an unseren Pfle­gedienst abgeben, und die Kosten für diese ,,Urlaubspflege" werden bis zu 1.432 € für maximal 28
Verhinderungspflege
 
Tage pro Jahr von der Pflegekasse übernom­men. Selbstverständlich können Sie die „Urlaubspflege“ auf mehrere Urlaube verteilen und erhalten trotzdem insgesamt den vol­len Leistungsanspruch.
   
 

Unser Angebot:
Spezielle UrIaubspflege

Damit Sie sich wirklich ausruhen und entspannen können, bieten wir allen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen unse­ren besonderen „Urlaubspflege"- Service an. Denn nur wenn Sie wissen, dass Ihre(n) Vater/Mutter gut versorgt ist und alles klappt, können Sie unbesorgt und mit gutem Gewissen in den wohlverdienten Urlaub fahren.

 

Der Ablauf:

1.

Sobald Sie den Wunsch haben, in den Urlaub zu fahren, sollten Sie sich an unseren Pflegedienst wenden. Unsere Sozialarbeiterin besucht Sie und Ihre(n) Mutter/Vater in ihrer häuslichen Umgebung. Hier besprechen Sie den Umfang der Urlaubs­pflege und deren Kosten, und unsere Sozialarbeiterin zeigt Ihnen, wie Sie die Geldmittel bei der Pflegekasse beantra­gen. Zudem übergibt Ihnen unsere Sozialarbeiterin einen Fragebogen, auf dem Sie eintragen können, auf was besonders zu achten ist, welche Medikamente Ihre(n) Mutter/ Vater einnimmt, wer im Notfall zu informieren ist usw. Zudem können Sie die Vorlieben Ihrer(s) Mutter/Vaters, Therapeuten und notwendige Arztbesuche sowie den genauen Tagesablauf notieren.
 
 

2.

Eine Wochen bevor Sie in Urlaub fahren und Ihre(n) Mutter/Vater in die Obhut unseres Pflegedienstes geben, besucht Sie die zustän­dige Pflegekraft, welche die ,,Urlaubspflege" Ihrer(s) Mutter/Vater in unserem Haus durchführen wird. Mit ihr besprechen Sie den Fragebogen und können ihr detaillierte Informationen geben. Denn wer kennt Ihre Mutter besser als Sie?
 
 

3.

Es ist so weit: Sie bringen Ihre(n) Mutter/Vater in unser Haus und wir werden in Ihrem Besein Ihre(n) Mutter/Vater in das Urlaubsquartier bringen. In diesem Zusammenhang können Sie mit der Pflegekraft alle wichtigen Fragen noch einmal durchgehen. Der Aufnahme- und der Fragebogen werden hier noch einmal besprochen. Dann können Sie sicher sein, dass alles erwähnt und richtig verstanden wurde. Sie können jetzt beruhigt und gelassen in Urlaub fahren.

 
 

4.

Die Urlaubspflegekraft ist während Ihrer Urlaubszeit Ansprechpartnerin für Ihre(n) Mutter/Vater. Natürlich kann die zuständige Pfle­gekraft nicht Tag und Nacht im Dienst sein und Ihre Mutter versorgen. Daher werden alle Ersatzpflegekräfte über Ihre(n) Mutter/Vater und deren Versorgung informiert, damit auch wirklich jeder im Pflegedienst weiß, was für Ihre Mutter wichtig ist, falls eine Vertretung notwendig wird.

 
 

5.

Wenn Sie nach Ihrem Urlaub nach Hause kommen und Sie ihre(n) Mutter/Vater wieder in die vertraute Umgebung zurückholen, informiert Sie unsere Pflegekraft über den Verlauf der „Urlaubspfle­ge" und eventuelle Neuigkeiten.

 

Sie sehen: Sie müssen keine Angst haben, in Urlaub zu fahren, denn unsere Pflegekräfte sind über Ihre(n) Mutter/Vater und ihre Gewohn­heiten gut informiert, so dass eine optimale Versorgung auch in Ihrer Abwesenheit sichergestellt ist. Für weitere Fragen und Terminabsprachen, um Ihren Urlaub zu planen, stehe ich Ihnen gerne unter 0351/ 2169860 zur Verfügung.


Ihre

Pflegedienstleitung